Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist besonders in den letzten Jahren immer wieder stark ins Feuer der Kritik geraten. Sie gilt für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die beabsichtigen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Somit bietet sich die Möglichkeit, den Übergang zur späteren Rente beziehungsweise Pension einfacher zu gestalten. Dabei verliert ein Arbeitnehmer beziehungsweise eine Arbeitnehmerin keine Bezüge für die Pension, keine Ansprüche an Krankenkassen und auch keine Ansprüche für die Arbeitslosigkeit.

Das Grundsystem der Altersteilzeit funktioniert wie folgt: es ist möglich, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit um 40 bis zu 60 % verringert. Hierbei spielt der Arbeitsmarktservice eine große Rolle, der einen Zuschuss von 70-80 % gewährt. Dieser Zuschuss bezieht sich auf das Einkommen des Arbeitnehmers in den vorigen Jahren. Die Anteile für die Sozialversicherungsleistungen, wie beispielsweise Krankenversicherung oder Pensionsversicherung bezahlt der Arbeitgeber wie zuvor weiterhin. Je nachdem, wie der Arbeitnehmer möchte, kann er mehr oder weniger arbeiten, ganz wie er es will. Worauf es ankommt ist nur, dass die Vereinbarung der Verringerung der gesamten Arbeitszeit wieder unterschritten noch überschritten wird, was den gesamten Durchrechnungszeitraum betrifft.

Bei der Altersteilzeit gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu zählen das Sonderruhegeld oder auch der Ruhegenuss aus öffentlicher Hand. Was die Altersgrenzen betrifft, so können bis zum Ende vom Jahr 2010 Frauen bis 53 Jahren und Männer bis 58 Jahre Anspruch erheben. Danach wird jährlich die Grenze um ein halbes Jahr angehoben. Damit man als Arbeitnehmer in die Altersteilzeit gehen kann, muss der Antragsteller mindestens 15 Jahre lang beschäftigt gewesen sein. Von der Altersteilzeit profitieren beide Seiten: sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat weniger Kosten, weil er vom Arbeitsmarktservice unterstützt wird. Gleichzeitig erleidet der Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen und auch die Sozialversicherungen bestehen weiterhin. Die Entlohnung erhält der Arbeitnehmer während der gesamten Altersteilzeit immer vom Arbeitgeber. Das Krankengeld bezieht er von der Krankenkasse. Auch das Thema Pflege findet wird am Ende der Altersteilzeit immer interessanter. Dafür gibt es die sogenannten Private Pflegeversicherung.

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