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	<title>Informationen und Erklärungen &#187; Mieten Wohnen</title>
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	<description>Ratgeber mit Tipps und Tricks sowie erklärungen für den täglichen Sprachgebrauch</description>
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		<title>Mietminderung bei Baul&#228;rm</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 09:01:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieten Wohnen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist man Mieter einer Wohnung und muss sich mit starkem, andauerndem Baul&#228;rm auseinandersetzen, kann man eine Mietminderung durchsetzen. Laut Gesetz ist geregelt, dass man dies durchf&#252;hren kann, wenn die zuvor gegebenen Umst&#228;nde der Mietwohnung nicht mit der aktuellen Situation &#252;bereinstimmen. Ist also die Wohnung auf Grund von Baul&#228;rm nicht mehr bewohnbar, kann man somit sein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p>Ist man Mieter einer Wohnung und muss sich mit starkem, andauerndem Baul&#228;rm auseinandersetzen, kann man eine Mietminderung durchsetzen. Laut Gesetz ist geregelt, dass man dies durchf&#252;hren kann, wenn die zuvor gegebenen Umst&#228;nde der Mietwohnung nicht mit der aktuellen Situation &#252;bereinstimmen. Ist also die Wohnung auf Grund von Baul&#228;rm nicht mehr bewohnbar, kann man somit sein Recht durchsetzen.<span id="more-121"></span></p>
<p>Will man sein Recht als Mieter im Falle von andauerndem, sch&#228;digenden Baul&#228;rm durchsetzen, so sollte man den Vermieter &#252;ber die Missst&#228;nde informieren – und das am besten schriftlich, aber auch m&#252;ndliche Kontaktaufnahme ist m&#246;glich. Allerdings sollte man bei m&#252;ndlichen R&#252;cksprachen bedenken, dass diese undokumentiert vor Gericht keine Wirkung haben. Informiert der Mieter den Wohnungsvermieter &#252;ber die Situation, so hat dieser dadurch die Chance, den Mangel zu beheben. Hat sich die Situation nach einem Kalendermonat noch nicht ge&#228;ndert, bzw. gebessert, so kann der Mieter eine Minderung der Miete in Anspruch nehmen. In den meisten F&#228;llen betr&#228;gt die H&#246;he des verminderten Betrages 20 % der Gesamtmiete im Monat.</p>
<p>Man muss bei der Mietminderung auf Baul&#228;rm allerdings einige Punkte ber&#252;cksichtigen, die nicht darunter fallen, welche ebenfalls gesetzlich geregelt sind. So hat man beispielsweise kein Recht auf geminderte Miete, wenn sich in der Nachbarschaft Umbauten f&#252;r Renovierungen oder Neubauten get&#228;tigt werden. Auch die Renovierungen und neu errichteten Stra&#223;en in direkter Umgebung z&#228;hlen nicht dazu. Dahingegen kann man sich bei Baul&#228;rm und Schmutz im eigenen Haus sehr wohl durchsetzen. Entweder wird die Mietminderung in H&#246;he von 10 bis 20 Prozent sofort einbehalten oder sie wird r&#252;ckwirkend erstattet. Der Mieterschutzbund ist der beste Ansprechpartner, wenn man sein Recht dahingegen vor Gericht durchsetzen will. Dabei sollte man die positive Auswirkung von kl&#228;renden, direkten Gespr&#228;chen mit allen Beteiligten aber niemals untersch&#228;tzen. Ist die Mietwohnung selbst von Sanierungen betroffen, so kann die Senkung der Zahlungsbetr&#228;ge bis zu 50 Prozent betragen. </p>
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