Förderung für thermische Sanierung – Informationen und Tipps

Unter thermischer Sanierung versteht man die Dämmung von Außenwänden und Geschossdecken, den Austausch von Fenstern, den Einbau von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen oder Brennwertgeräten. Wer eine dieser Maßnahmen an seinem Haus durchführen möchte, kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Förderung für die thermische Sanierung erhalten. Dazu zählt eine Baubewilligung vor dem 31.12.1998, ein Energieausweis und ein entsprechendes Angebot einer befugten Firma. Um in den Genuss einer Förderung für thermische Sanierung zu kommen, müssen bestimmte Dämmwerte erreicht und der Heizwärmebedarf reduziert werden. Je nach dem, welche Maßnahme durchgeführt wird, kann der maximale Förderungsbetrag variieren. Insgesamt kann man EUR 5.000,- an Förderung pro Projekt bekommen. Diese reduziert sich um die Hälfte, wenn man auf ein neues Heizungssystem umstellt.

Die Förderung zur thermischen Sanierung wird nur einmalig ausgezahlt. Man bekommt einen Zuschuss, der 20 Prozent der Sanierungskosten beträgt, wobei die maximale Förderhöhe nicht überschritten werden darf. Nur natürliche Personen können unter bestimmten Vorraussetzungen die Förderung beantragen. Förderungsberechtigt sind Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter von Wohnungen und Häusern. Wenn die Förderung gewährt wird, müssen die Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist, bis zum Ende des kommenden Jahres, umgesetzt und abgerechnet werden. Um die Förderung für thermische Sanierung zu beantragen, füllt man einfach das Förderformular aus, das man bei der Bausparkasse bekommt und auch dort wieder einreichen muss.

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