Jahresausgleich

In Österreich ist der Begriff Arbeitnehmerveranlagung auch als Lohnsteuerausgleich bzw. Jahresausgleich bekannt. Mit der Hilfe dieses Antrages kann ganz einfach, Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Registrierung bei Finanzonline
Sehr hilfereich beim Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung ist die online Plattform des Finanzamts – Finanzonline. Hier kann sich der jeweilige Arbeitnehmer kostenlos registrieren. Nach der Registrierung erhält man die Zugangsdaten per RSA Brief zugesendet. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit sich mit der Bürgerkarte zu authentifizieren auf Finanzonline.

Wer kann Geld zurückbekommen?
Es gibt derzeit noch keine gesetzliche Richtlinie, die es dem Arbeitnehmer vorschreibt, dass er den Antrag beim Finanzamt jedes Jahr machen muss. Natürlich müssen Sie beim Antrag zwangsläufig auch nicht immer Geld zurückbekommen.

In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass Sie auf Grund ihrer Einkünfte eine Nachzahlung leisten müssen. Sehr hilfereich bei Klärung der Frag ist dabei das Finanzonlineportal.

Hier kann jeder kostenlos, eine Antrag vor berechnen. Dabei werden keine Daten an das Finanzamt übermittel. Somit können Sie bereits im Vorfeld alle wichtigen Daten eingeben und überprüfen ob sich ein Antrag beim Finanzamt lohnen würde oder nicht.

Die Alternative zum Virtuellen Antrag ist der Weg über das normale Formular in DIN A4 Format. Dieser Antrag ist beim jeweiligen Finanzamt zu finden und kann dort auch gleich abgegeben werden. Leider ist es damit nicht möglich, eine Vorberechnung und Überprüfung auf eine positive oder negative Steuerschuld zu machen.

Steuerberater hat hilfreiche Tipps und Infos
Im Idealfall fragt man immer einen Steuerberater. Dieser kann Ihnen auf sämtliche Fragen zum Thema Jahresausgleich und Arbeitnehmerveranlagung eine entsprechende Erklärung bzw. Antwort geben. Natürlich kann er Ihnen auch (je nach Situation) weitere Tipps geben, wie Sie noch mehr Geld sparen bzw. zurückbekommen können.

Rückwirkender Jahresausgleich
Es ist möglich den Jahresausgleich bis zu 5 Jahre im Nachhineinen zu Beantragen. Somit ist es gar kein Problem wenn Sie die letzen Jahre darauf vergessen haben.

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