Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung

Den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung, wie er auch genannt wird, nehmen heute immer mehr Menschen in Anspruch. Immerhin kann man sich auf diese Art und Weise auch Geld vom Finanzamt zurückholen. Denn am Ende des Jahres kann man noch die steuerabzugsfähigen Kosten einbringen und bei der Steuerberechnung geltend machen.

Hierzu gibt es beim Finanzamt eigene Formulare, mit denen man den Steuerausgleich durchführen kann. Dabei kann man auf den Formularen beispielsweise verschiedene Investitionsbeträge eintragen, die man während des Jahres getätigt hat. Die Lohnsteuer wird im Vorhinein natürlich ohne diese steuerabzugsfähigen Posten berechnet. Bringt man diese im Nachhinein beim Finanzamt ein, kann man auf diese Weise mitunter einige Hundert Euro an Steuern herausholen, die man anschließend auf sein Konto überwiesen bekommt.

Der Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung kann heute auch schon online über das Internet erledigt werden. Auf der Finanzonline Webseite des Finanzamtes kann man sich einen Zugang einrichten lassen. Mit der Kennung und dem Passwort kann man sich somit dort einloggen und die gewünschten Formulare auch in elektronischer Form einreichen.

Zu beachten ist, dass man für alle Investitionen auch noch Belege vorweisen können muss. Diese werden zwar nur stichprobenartig überprüft, dennoch müssen sie vorhanden sein, um die Investitionen nachweisen zu können und vom Lohnsteuerausgleich profitieren zu können.

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