Ist man Mieter einer Wohnung und muss sich mit starkem, andauerndem Baulärm auseinandersetzen, kann man eine Mietminderung durchsetzen. Laut Gesetz ist geregelt, dass man dies durchführen kann, wenn die zuvor gegebenen Umstände der Mietwohnung nicht mit der aktuellen Situation übereinstimmen. Ist also die Wohnung auf Grund von Baulärm nicht mehr bewohnbar, kann man somit sein Recht durchsetzen.
Will man sein Recht als Mieter im Falle von andauerndem, schädigenden Baulärm durchsetzen, so sollte man den Vermieter über die Missstände informieren – und das am besten schriftlich, aber auch mündliche Kontaktaufnahme ist möglich. Allerdings sollte man bei mündlichen Rücksprachen bedenken, dass diese undokumentiert vor Gericht keine Wirkung haben. Informiert der Mieter den Wohnungsvermieter über die Situation, so hat dieser dadurch die Chance, den Mangel zu beheben. Hat sich die Situation nach einem Kalendermonat noch nicht geändert, bzw. gebessert, so kann der Mieter eine Minderung der Miete in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen beträgt die Höhe des verminderten Betrages 20 % der Gesamtmiete im Monat.
Man muss bei der Mietminderung auf Baulärm allerdings einige Punkte berücksichtigen, die nicht darunter fallen, welche ebenfalls gesetzlich geregelt sind. So hat man beispielsweise kein Recht auf geminderte Miete, wenn sich in der Nachbarschaft Umbauten für Renovierungen oder Neubauten getätigt werden. Auch die Renovierungen und neu errichteten Straßen in direkter Umgebung zählen nicht dazu. Dahingegen kann man sich bei Baulärm und Schmutz im eigenen Haus sehr wohl durchsetzen. Entweder wird die Mietminderung in Höhe von 10 bis 20 Prozent sofort einbehalten oder sie wird rückwirkend erstattet. Der Mieterschutzbund ist der beste Ansprechpartner, wenn man sein Recht dahingegen vor Gericht durchsetzen will. Dabei sollte man die positive Auswirkung von klärenden, direkten Gesprächen mit allen Beteiligten aber niemals unterschätzen. Ist die Mietwohnung selbst von Sanierungen betroffen, so kann die Senkung der Zahlungsbeträge bis zu 50 Prozent betragen.