Besonders im ersten Quartal eines neuen Jahres wird damit geworben, wie viel Geld die Menschen dem Staat schenken, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Was viele nicht wissen: Auch wenn man wenig verdient und keine Lohnsteuer an das Finanzamt abführt, kann man mit dem Steuerausgleich Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Die einzige Vorraussetzung dafür ist, dass man Sozialversicherung bezahlt. Dann kann man die Negativsteuer in der Höhe von bis zu EUR 110,- zurückbekommen. Jeder, der also arbeitet und Sozialversicherung bezahlt, kann die Negativsteuer erhalten. Dies gilt für Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter und geringfügig Beschäftigte, wenn sie auch sozialversichert sind. Allerdings können Pensionisten die Negativsteuer nicht beanspruchen.
Um die Negativsteuer beantragen zu können, muss das dafür vom Finanzamt bereitgestellte Formular ausgefüllt werden. Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann der Antrag beim Finanzamt abgegeben werden. Dies kann auch bis zu fünf Jahre im Nachhinein erfolgen.
Für Alleinverdiener mit Kind oder für Alleinerzieher gibt es eine spezielle Form der Negativsteuer, welche ebenfalls beim Finanzamt zu beantragen ist. Auf diese Form der Negativsteuer haben nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Pensionisten, freie Dienstnehmer und Selbständige mit einem niedrigen Einkommen Anspruch. Das Formular, das verwendet werden muss, ist das gleiche wie bei der Negativsteuer. Unter Einhaltung der Frist kann man auch die spezielle Form der Negativsteuer rückwirkend beantragen.