Natürliche Personen unterliegen der Einkommenssteuer, die bei Angestellten und Arbeitern auch Lohnsteuer genannt wird.
Während die Lohnsteuererklärung bei dieser Personengruppe automatisch durchgeführt wird und auch die Steuern durch den Arbeitgeber abgeführt werden, müssen Selbstständige und auch Freiberufler die Veranlagung zur Einkommenssteuer zum Jahresende jeweils selbst durchführen. Durch die Veranlagung zur Einkommenssteuer wird festgestellt, wie hoch das Steueraufkommen aus der Einkommensteuer ist und welche Beträge somit an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Dabei wird eine Bemessungsgrundlage berechnet.
Um diese zu ermitteln können aber auch noch verschiedene, steuermindernde Posten abgesetzt werden. Somit verringert sich die Bemessungsgrundlage und in der Folge auch die Steuer, die abgeliefert werden muss.
Für die Veranlagung zur Einkommenssteuer liegt am zuständigen Finanzamt ein eigenes Formular auf. Es ist jedoch heute auch schon möglich, ein Online Formular hierfür zur verwenden. Hierfür kann ein Online Zugang beim Finanzamt beantragt werden. Mittels der Logindaten kann man sich somit Zugang zum System verschaffen und die Veranlagung zur Einkommenssteuer auch einfach online ausfüllen und abgeben, was in der Regel komfortabler und einfacher ist, da die verschiedenen Punkte auch noch einmal genau erklärt werden. Bei den Feldern für das Einkommen finden sich nicht nur Felder für das selbstständige Einkommen, sondern auch für das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit.
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