Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung betrifft im eigentlichen Sinne nur diejenigen, die selbst ein Haus bauen. Will man sich die eigenen vier Wände selbst errichten, so muss man selbst einen Antrag für die Förderung stellen. Im anderen Fall, wie beispielsweise bei Mietwohnungen, sind es die Bauträger die Mittel zur Finanzierung. Folglich muss der Käufer der Wohnung anschließend eine Anzahlung leisten und gleichzeitlich monatliche Rückzahlungen tätigen.

Um eine Wohnbauförderung einzureichen, muss man die österreichische Staatsbürgerschaft vorweisen können und der Eigentümer einer Liegenschaft sein. In diesem Fall hat ein EU-Bürger nicht die selben Rechte wie ein Österreicher.

Bei der Wohnbauförderung wird einzig und alleine nur der Hauptwohnsitz gefördert. So hat man beispielsweise bei einem Wochenendhäuschen keine Chance auf Unterstützung. Hierfür gibt es Kontrolleure und Landesbeamte, die sich stichprobenartig von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Grundsätzlich wird darauf geachtet, ob der Bau auch ein halbes Jahr nach der Beendigung der Bauarbeiten noch ständig genutzt wird und ob jemand darin „wohnt“ oder nicht.

Für die Förderung haben die Bundesländer unterschiedliche Möglichkeiten, die Häuslbauer zu unterstützen. Entweder gewähren sie einen einmaligen Kostenzuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss oder sie gewähren Zinsenzuschüssen bei einem laufenden Kredit. Zusätzlich haben sie die Option, den Eigentümer durch Annuitäten oder überdurchschnittlich günstigen Darlehen zu helfen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind in jedem österreichischem Bundesland anders. Hier spielen sowohl die Betragshöhe, als auch das Einkommen, sowie die Art der staatlichen Unterstützung eine ausschlaggebende Rolle.

Die meisten Unterschiede kann man bei Dachgeschoßausbauten, Photovoltaik, sowie beim sicheren, barrierefreien Wohnen erkennen, welche von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Bei allgemeinen Sanierungsarbeiten, sowie bei Wärmepumpen, Solaranlagen und Fernwärme scheint hingegen Einigkeit zu herrschen.

Will man eine Wohnbauförderung einreichen, so gilt es, besondere Kriterien zu berücksichtigen, um besser ans Ziel zu kommen. So soll man zum Beispiel darauf ein Auge haben, dass der Keller auch wirklich als Keller und nicht als Wohnfläche deklariert ist. Genauso sollte man wissen, dass eine Werkstätte ebenfalls nicht zum Wohnbereich zählt, ganz im Gegensatz zum Hobbyraum. Hat man sich also genügend Hintergrundwissen angeeignet, dann steht einem Antrag auf Wohnbauförderung nichts mehr im Wege.

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